Neue Informationspflicht für Onlineshop-Betreiber

Ab 9.Jänner kam wiederum eine neue Informationspflicht auf sämtliche Onlineshopbetreiber in der EU zu. Es muss auf eine EU-Plattform zur Streitbeilegung verlinkt werden. Dies betrifft jedes Unternehmen, welches Online-Kaufverträge bzw. -Dienstleistungsverträge anbietet.

Es wird also eine verlässliche Anlaufstelle für Streitfragen im E-Commerce geschaffen, welche außergerichtliche und kostengünstige Optionen zur Verfügung stellen soll. Man kann gespannt sein auf den Launch der Plattform, der auf Mitte Februar angesetzt ist.

Die Website ist derzeit noch nicht online.

Der Link auf die Plattform muss “leicht zugänglich” sein, auch bereits seit 9.Jänner. Da man derzeit noch keine Möglichkeit hat, um auf die Plattform zu verlinken, genügt vorerst ein Passus bzw. “Platzhalter” in Ihren AGBs oder im Impressum:

„Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.“

Sobald die Plattform dann tatsächlich online ist, soll an dieser Stelle dann der Link erscheinen.

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie auch direkt bei der Europäischen Kommission